365-Tage Service

AGB's

der Firma Gebr. Fersterer Ges. m. b. H. KG

Dieser Auftrag ist für den Käufer bindend, doch steht es der Lieferfirma frei, ungeachtet der Annahme einer Anzahlung oder des gesamten Kaufpreises die Durchführung dieses Auftrages innerhalb der Lieferfrist abzulehnen. Die durch den Käufer schriftlich, mittels eingeschriebenem Brief, zu stellende Nachfrist beträgt 30 Tage ab Zugang der Aufforderung beim Verkäufer. Bei mehreren Käufern gelten die Bestimmungen dieses Vertrages für alle, insbesondere haften sie der Firma Fersterer GmbH KG solidarisch und zur ungeteilten Hand. Lieferung und Montage erfolgen im Auftrag, auf Rechnung und Gefahr des Käufers durch die Firma Fersterer GmbH KG oder eines Beauftragten. Höhere Gewalt und unabwendbare Verzögerungen in den Lieferwerken bzw. Transportverzögerungen berechtigen die Verkäuferin, die Lieferung um die Dauer der Behinderung, maximal 60 Tage ab dem vereinbarten Liefertermin, zu Verschieben. Teillieferungen gelten als vereinbart und als Erfüllung. Für etwaige Schäden sowie Verdienstentgang infolge verzögerter Lieferung haftet die Firma Fersterer GmbH KG nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Lieferung gilt als erfüllt, wenn die Kaufgegenstände bei der  Verkäuferin versandbereit gehalten werden. Verladung und Versand erfolgen nur im Auftrag, auf Gefahr und Kosten des Käufers. Bei Übernahme der Kaufgegenstände gelten diese als genehmigt und als vereinbarungsgemäß geliefert. Bei Teilzahlungsgeschäften verpflichtet sich der Käufer, die vorgelegten Kreditpapiere eines österreichischen Kreditinstitutes zu unterfertigen und eine dem Wert der Ware entsprechende Schadensversicherung auf Kosten des Käufers abzuschließen und zu Gunsten der Verkäuferin die Vinkulierung beim Versicherungsinstitut zu veranlassen, ansonsten gilt Terminsverlust vereinbarungsgemäß als eingetreten. Der Käufer verpflichtet sich, sämtlich von ihm in Empfang genommene Versicherungsleistungen bis zur Höhe des ausständigen Verkaufspreises inklusive Nebengebühren und Kosten an die Verkäuferin unverzüglich, längstens binnen 5 Tagen ab Erhalt des Betrages an diese weiterzuleiten. 

Der Eigentumsvorbehalt für die gelieferte Ware gilt solange als vereinbart, bis die Kaufsumme sowie sämtliche Nebenkosten wie Verzugszinsen, Mahnspesen, Inkassokosten, Rechtsanwaltskosten etc. an die Firma Fersterer GmbH KG bezahlt sind; bis dahin trägt der Käufer als Verwahrer Gefahr und Last hinsichtlich Beschädigung oder Verlust der Ware. Bei Wechselausstellung erlischt der Eigentumsvorbehalt erst mit Eingang des Rechnungsbetrages bei der Verkäuferin. Dieser Eigentumsvorbehalt bleibt einvernehmlich auch bei Ver- und Bearbeitung der gelieferten Waren aufrecht. Im Falle der Pfändung von unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren durch Gläubiger des Käufers hat dieser die Verkäuferin binnen 3 Tagen ab Pfändung mittels eingeschriebenen Briefs zu verständigen und für alle der Verkäuferin entstehenden Kosten für die Freilassung dieser Waren von Rechten Dritter aufzukommen. Bei Zahlungsverzug bzw. Eintritt des Terminsverlustes ist die Verkäuferin ohne gerichtlichen Entscheid berechtigt, den Kaufgegenstand der Benutzung des Käufers zu entziehen und in Gewahrsam zu nehmen. Nimmt die Verkäuferin aufgrund des vorstehenden Eigentumsvorbehaltes gelieferte Waren zurück, so verpflichtet sich der Käufer als Abgeltung der Wertminderung 5% der Nettokaufsumme zuzüglich 20% USt pro angefangenen Monat der Innehabung an die Verkäuferin zu leisten. Bei nicht fristgerechter Bezahlung auch nur einer Rate tritt Terminverlust in Haupt- und Nebensache ein. Gleichzeitig erlischt der Garantieanspruch für diese Ware.

Im Verzugsfalle gelten 1% Verzugszinsen pro Monat als vereinbart. Ratenzahlung: bei Terminverlust einer Rate wird sofort der ganze Restbetrag fällig! Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und der Aufnahme in gegenständlichen Kaufvertrag bei sonstiger Unwirksamkeit. Dies betrifft auch ein Abgehen von der Schriftform.
Der Käufer verzichtet ausdrücklich auf die Anfechtung des gegenständlichen Vertrages wegen Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes und wegen Irrtums. Der Käufer erklärt ausdrücklich, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Entgelt aus besonderer Vorliebe zu kaufen und ihren wahren Wert zu kennen. Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungszieles stehen dem Käufer weder das gewährte Skonto noch etwaige Nachlässe zu. Die Zahlung muss zum vereinbarten Zahlungstermin auf dem Konto der  Verkäuferin eingelangt sein. 

Im Falle einer Auftragsstornierung durch die Käuferin steht es der Verkäuferin frei, die Stornierung anzunehmen oder abzulehnen. Eine Stornierung gilt nur dann als angenommen, wenn eine schriftliche Stornobestätigung binnen 7 Tagen ab Zugang der Stornoerklärung beim Käufer eingelangt ist. 

Für den Fall der Annahme der Stornierung durch die Verkäuferin ist diese berechtigt, eine Stornogebühr von 20% der Bruttoauftragssumme in Rechnung zu stellen. Der Käufer verzichtet auf jegliches Mäßigungsrecht betreffend dieser Stornogebühr, insbesondere nach § 1336 ABGB. Diese Vertragsbestimmung räumt dem Käufer kein generelles Rücktrittsrecht vom gegenständlichen Vertrag ein. 

Die Verkäuferin haftet nur für Schäden, die durch grobes Verschulden oder Vorsatz verursacht wurden. Produkthaftungsansprüche, die aus anderen Bestimmungen als aus dem Produkthaftungsgesetz, BGBI 1988/99, abgeleitet werden, gelten als ausgeschlossen. Vereinbarungsgemäß gelten Produkthaftungsansprüche eines Unternehmers im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes aus erlittenen Sachschäden gemäß § 2 PHG als ausgeschlossen Der Käufer verpflichtet sich für den Fall der Weiterveräußerung der Ware, diese Haftungsausschlüsse, aber auch die hier vereinbarte Überbindungspflicht für Haftungsausschlüsse auf den Erwerber bei sonstiger Haftung bzw. Schad- und Klagloshaltung der Verkäuferin zu überbinden. 

Die Garantie bezieht sich nur auf Materialfehler ohne Ersatzanspruch auf Nebenspesen. Zu Recht bestehende Mängelansprüche des Käufers verpflichten die Verkäuferin nur zur Verbesserung bei einem wesentlichen und behebbaren Mangel, zum Austausch bei einem wesentlichen und behebbaren Mangel, zum Austausch bei einem wesentlichen und unbehebbaren Mangel sowie zum Nachtrag der fehlenden Ware bei einem Quantitätsmangel. Einvernehmlich ausgeschlossen werden Ansprüche auf Wandlung und Preisminderung. Die Verkäuferin ist nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz zum Schadenersatz verpflichtet. Reparaturen können nach Wahl der Verkäuferin am Sitz der Verkäuferin oder am Standort der Maschine durchgeführt werden. Die Verkäuferin hat binnen 10 Tagen ab berechtigter Reklamation bekannt zu geben, wo die Reparatur erfolgt. Sollte sich anlässlich der Überprüfung des Kaufgegenstandes durch die Verkäuferin nach erhobener Reklamation vom Käufer Mangelfreiheit ergeben, so verpflichtet sich der Käufer zur Tragung aller aufgelaufener Kosten (Arbeitsstunden, Anfahrtszeit, Fahrtkosten). Der Käufer ist nicht berechtigt, fällige Zahlungen wegen etwaiger, behaupteter Gewährleistungsansprüche oder sonstiger vom Verkäufer nicht anerkannter Ansprüche zurückzuhalten. Es wird daher einvernehmlich die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bzw. die Einrede des nicht gehörig erfüllten Vertrages ausgeschlossen. Lieferzeit beginnt ab Eingang der Anzahlung und aller notwendigen Unterlagen. Lieferung, Montage und Planänderungen werden nach Aufwand berechnet! Entsorgung von Altgeräten gegen Kostenerstattung. Bei Bauverzögerungen kann eine Pönale verrechnet werden.

Einvernehmlich und ausdrücklich wird ein Aufrechnungsverbot mit etwaigen Forderungen des Käufers gegen Forderungen der Verkäuferin aus gegenständlichem Vertrag. 

Datenschutzgrundverordnung: 
Dem Auftraggeber ist bekannt dass seine Kontakt- und Vertragsdaten zum Zweck der Auftragsverarbeitung gespeichert und verarbeitet werden. Er erklärt mit seiner Unterschrift die Einwilligung zur Daten-verarbeitung und zur Weitergabe der Kontaktdaten an Hersteller und Lieferanten zum Zwecke der Fehler-behebungen und Garantieabwicklung. Alle Daten-verarbeitungstätigkeiten werden ausschließlich innerhalb der EU, bzw. des EWR durchgeführt. Die Bereitstellung und Verarbeitung der Daten ist für die Erfüllung der Auftragsverarbeitung notwendig. Ohne diese Daten und deren Verarbeitung ist die Umsetzung eines Auftrages nicht möglich. Das Informationsblatt mit allen Inhalten der Informationspflicht ist auf unserer Homepage www.fersterer.at einsehbar.
  
Als Gerichtsstand wird zwischen den Vertrags-parteien einvernehmlich und ausdrücklich das Bezirksgericht 5700 Zell am See vereinbart. Erfüllungsort ist Zell am See.

Auf gegenständlichen Vertrag wird die Anwendung österreichischen Rechtes einvernehmlich und ausdrücklich vereinbart.